Alleinstehender Bewegungslosmelder
Der Bodyguard 1000 kann mit
oder ohne Atemschutzgerät verwendet werden. Neben der Verwendung bei
Feuerwehreinsätzen eignet er sich auch als Bewegungslosmelder für
Arbeiten, die von einer Person allein außerhalb Ruf- und Sichtweite zu
anderen Personen ausgeführt werden (z. B. in Kanälen und Schächten).
Deutlich
wahrnehmbare akustische und optische Signale
Mithilfe des
Bodyguard 1000 kann sein Träger in Gefahrensituationen schnell
lokalisiert werden. Wenn über eine Zeitdauer von 25 Sekunden keine
Bewegung und innerhalb von weiteren acht Sekunden keine Aufhebung des
Warnzustands erfolgt, sendet der Bodyguard 1000 akustische (102-112 dBA)
und optische Signale. Die Zeiteinstellung für den Bewegungssensor kann
nach eigenen Anforderungen mittels der Bodyguard 1000/7000
PC-Schnittstelle und eines PC konfiguriert werden.
Robustes
Design
Sein robustes Design ist für die Verwendung unter extremen
Einsatzbedingungen, wie zum Beispiel Hitze und Rauch, ausgelegt. Er ist
nach IP 67 staub- und spritzwassergeschützt und gemäß EN 137:2008, Teil
2 für die Verwendung in extremen Temperaturbereichen zugelassen.
Einfach
und intuitiv zu bedienen
Der Dräger Bodyguard 1000 lässt sich
intuitiv und auch mit Handschuhen leicht bedienen. Nach dem Einschalten
führt der Bodyguard 1000 automatisch einen vollständigen Funktionstest
durch. Ein unbeabsichtigtes Ausschalten während der Anwendung wird
verhindert. Der Dräger Bodyguard 1000 kann mit einer Krokodilklemme oder
einer Befestigungsklammer (beides im Lieferumfang enthalten) schnell und
sicher am Schulter- oder Beckengurt des Pressluftatmers oder an der
Kleidung befestigt werden.
Datenprotokoll zur Einsatzhistorie
Die
Einsatzdaten des Bodyguard 1000 werden gespeichert und können mit der
Bodyguard 1000/7000 PC-Schnittstelle ausgelesen werden.
Überwachung
der Temperatur im Einsatz
Der Bodyguard 1000 ist mit einer
Temperaturüberwachung ausgestattet, die akustisch alarmiert, wenn die
Umgebungstemperatur im Einsatz stark ansteigt oder Grenzwerte
überschreitet, so dass der Gefahrenbereich verlassen werden muss.