Alleinstehender Bewegungslosmelder
Der Bodyguard 1000 kann mit oder ohne Atemschutzgerät verwendet werden.
Neben der Verwendung bei Feuerwehreinsätzen eignet er sich auch als
Bewegungslosmelder für Arbeiten, die von einer Person allein außerhalb
Ruf- und Sichtweite zu anderen Personen ausgeführt werden (z. B. in
Kanälen und Schächten).
Deutlich wahrnehmbare akustische und optische Signale
Mithilfe des Bodyguard 1000 kann sein Träger in Gefahrensituationen
schnell lokalisiert werden. Wenn über eine Zeitdauer von 25 Sekunden
keine Bewegung und innerhalb von weiteren acht Sekunden keine Aufhebung
des Warnzustands erfolgt, sendet der Bodyguard 1000 akustische (102-112
dBA) und optische Signale. Die Zeiteinstellung für den Bewegungssensor
kann nach eigenen Anforderungen mittels der Bodyguard 1000/7000
PC-Schnittstelle und eines PC konfiguriert werden.
Robustes Design
Sein robustes Design ist für die Verwendung unter extremen
Einsatzbedingungen, wie zum Beispiel Hitze und Rauch, ausgelegt. Er ist
nach IP 67 staub- und spritzwassergeschützt und gemäß EN 137:2008, Teil
2 für die Verwendung in extremen Temperaturbereichen zugelassen.
Einfach und intuitiv zu bedienen
Der Dräger Bodyguard 1000 lässt sich intuitiv und auch mit Handschuhen
leicht bedienen. Nach dem Einschalten führt der Bodyguard 1000
automatisch einen vollständigen Funktionstest durch. Ein
unbeabsichtigtes Ausschalten während der Anwendung wird verhindert. Der
Dräger Bodyguard 1000 kann mit einer Krokodilklemme oder einer
Befestigungsklammer (beides im Lieferumfang enthalten) schnell und
sicher am Schulter- oder Beckengurt des Pressluftatmers oder an der
Kleidung befestigt werden.
Datenprotokoll zur Einsatzhistorie
Die Einsatzdaten des Bodyguard 1000 werden gespeichert und können mit
der Bodyguard 1000/7000 PC-Schnittstelle ausgelesen werden.
Überwachung der Temperatur im Einsatz
Der Bodyguard 1000 ist mit einer Temperaturüberwachung ausgestattet, die
akustisch alarmiert, wenn die Umgebungstemperatur im Einsatz stark
ansteigt oder Grenzwerte überschreitet, so dass der Gefahrenbereich
verlassen werden muss.